Zweiter Kreditnehmer: Voraussetzungen, Rechten, Pflichten und Tipps
Ein Kredit ist oft der Schlüssel zu großen Anschaffungen wie einem Haus, einem Auto oder auch zur Finanzierung eines Studiums. Aber was, wenn die Bank sagt: "Allein reicht dein Einkommen nicht"? Hier kommt der zweite Kreditnehmer ins Spiel. Er oder sie kann die entscheidende Unterstützung sein, um den Traum vom Kredit zu verwirklichen. Doch bevor man sich für diesen Schritt entscheidet, sollte man die Konsequenzen, Rechte und Pflichten genau kennen.
Warum ein zweiter Kreditnehmer überhaupt notwendig ist
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Bank einen zweiten Kreditnehmer verlangen kann. Der häufigste Grund ist unzureichendes Einkommen des Hauptkreditnehmers. Die Bank möchte sicherstellen, dass der Kredit zuverlässig zurückgezahlt werden kann. Ein zweiter Kreditnehmer erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die monatlichen Raten auch bei finanziellen Schwierigkeiten des Hauptkreditnehmers bedient werden.
Weitere Gründe können sein:
- Schlechte Bonität des Hauptkreditnehmers: Ein zweiter Kreditnehmer mit guter Bonität kann das Risiko für die Bank reduzieren.
- Fehlende Sicherheiten: In manchen Fällen kann ein zweiter Kreditnehmer als zusätzliche Sicherheit dienen, auch wenn er nicht Miteigentümer der finanzierten Sache ist.
- Kredit für Selbstständige: Selbstständige haben oft ein unregelmäßigeres Einkommen, was Banken vorsichtiger macht. Ein zweiter Kreditnehmer mit festem Einkommen kann hier helfen.
Wer kann zweiter Kreditnehmer werden? Die wichtigsten Voraussetzungen
Nicht jeder kann einfach so als zweiter Kreditnehmer einspringen. Banken haben klare Vorstellungen davon, wer in Frage kommt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Volljährigkeit: Der zweite Kreditnehmer muss volljährig und geschäftsfähig sein.
- Wohnsitz in Deutschland: In der Regel verlangen Banken einen festen Wohnsitz in Deutschland.
- Bonität: Eine gute Bonität ist entscheidend. Die Bank wird die Schufa-Auskunft und andere Kreditauskunfteien prüfen.
- Regelmäßiges Einkommen: Ein festes Arbeitsverhältnis oder andere regelmäßige Einkommensquellen (z.B. Rente) sind wichtig.
- Keine laufenden Insolvenzverfahren: Ein laufendes Insolvenzverfahren schließt eine Kreditaufnahme in der Regel aus.
Wichtig: Die genauen Anforderungen können von Bank zu Bank variieren. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und die jeweiligen Bedingungen zu vergleichen.
Rechte und Pflichten: Was bedeutet es, zweiter Kreditnehmer zu sein?
Als zweiter Kreditnehmer übernimmt man nicht nur eine unterstützende Rolle, sondern trägt auch volle Verantwortung für den Kredit. Das bedeutet:
- Haftung: Beide Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch für den gesamten Kreditbetrag. Das bedeutet, die Bank kann sich bei Zahlungsverzug an jeden der beiden Kreditnehmer wenden, unabhängig davon, wer den Kredit tatsächlich nutzt.
- Zahlungspflicht: Beide Kreditnehmer sind verpflichtet, die monatlichen Raten pünktlich zu zahlen.
- Auskunftsrecht: Beide Kreditnehmer haben das Recht, Auskunft über den Kreditstand und die Tilgung zu erhalten.
- Schufa-Eintrag: Der Kredit wird in der Schufa beider Kreditnehmer eingetragen. Ein positiver Verlauf wirkt sich positiv auf die Bonität aus, ein negativer Verlauf (z.B. Zahlungsverzug) negativ.
- Mitbestimmungsrecht: In manchen Fällen haben beide Kreditnehmer ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die den Kredit betreffen (z.B. Umschuldung).
Merke: Als zweiter Kreditnehmer ist man nicht einfach nur Bürge. Man ist gleichberechtigter Schuldner mit allen Rechten und Pflichten.
Risiken und Chancen: Lohnt sich das Abenteuer zweiter Kreditnehmer?
Ein zweiter Kreditnehmer kann eine große Chance sein, um einen Kredit zu erhalten, der sonst nicht möglich wäre. Aber es gibt auch Risiken, die man nicht unterschätzen sollte:
Chancen:
- Kreditbewilligung: Erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit bewilligt wird.
- Bessere Konditionen: Möglicherweise bessere Zinsen oder längere Laufzeiten durch die verbesserte Bonität.
- Gemeinsame Vermögensbildung: Bei Krediten für Immobilien oder andere Wertanlagen können beide Kreditnehmer von der Wertsteigerung profitieren (abhängig von den Eigentumsverhältnissen).
Risiken:
- Haftung für den gesamten Kreditbetrag: Auch wenn der Hauptkreditnehmer zahlungsunfähig wird, muss der zweite Kreditnehmer den Kredit bedienen.
- Belastung der Beziehung: Finanzielle Probleme können zu Streit und Belastungen in der Beziehung zwischen den Kreditnehmern führen.
- Negative Auswirkungen auf die eigene Bonität: Zahlungsverzug oder Ausfall des Kredits wirken sich negativ auf die Schufa beider Kreditnehmer aus.
- Eingeschränkte Kreditfähigkeit: Durch den laufenden Kredit kann die eigene Kreditfähigkeit für zukünftige Kredite eingeschränkt sein.
Tipp: Sprechen Sie offen und ehrlich über die Risiken und Chancen, bevor Sie sich für einen gemeinsamen Kredit entscheiden. Klären Sie, wer welchen Anteil an den monatlichen Raten übernimmt und was passiert, wenn einer der beiden zahlungsunfähig wird. Eine schriftliche Vereinbarung kann helfen, Streitigkeiten vorzubeugen.
Zweiter Kreditnehmer bei Immobilienkrediten: Besonderheiten beachten
Bei Immobilienkrediten gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- Miteigentum: In der Regel werden beide Kreditnehmer auch als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet, dass beide ein Anrecht auf die Immobilie haben.
- Haftung für den gesamten Kreditbetrag: Auch hier gilt die gesamtschuldnerische Haftung.
- Steuerliche Vorteile: Beide Kreditnehmer können unter Umständen von steuerlichen Vorteilen profitieren, z.B. durch die Absetzbarkeit von Zinsen.
- Scheidung oder Trennung: Im Falle einer Scheidung oder Trennung müssen die Eigentumsverhältnisse und die Kreditverpflichtungen neu geregelt werden. Dies kann kompliziert und kostspielig sein.
Wichtig: Lassen Sie sich bei Immobilienkrediten unbedingt von einem unabhängigen Experten beraten. Klären Sie alle Fragen rund um Eigentumsverhältnisse, Haftung und steuerliche Aspekte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage: Kann ich als zweiter Kreditnehmer aus dem Kreditvertrag aussteigen?
Antwort: Ein einseitiger Ausstieg ist in der Regel nicht möglich. Sie können versuchen, eine Vereinbarung mit der Bank und dem Hauptkreditnehmer zu treffen, z.B. durch eine Umschuldung oder die Aufnahme eines neuen Kreditnehmers.
Frage: Was passiert, wenn der Hauptkreditnehmer stirbt?
Antwort: Der Kredit geht auf die Erben des Hauptkreditnehmers über. Als zweiter Kreditnehmer haften Sie weiterhin für den gesamten Kreditbetrag.
Frage: Kann ich als zweiter Kreditnehmer einen Kredit bekommen, wenn der Hauptkreditnehmer zahlungsunfähig ist?
Antwort: Es ist schwieriger, aber nicht unmöglich. Ihre Chancen hängen von Ihrer eigenen Bonität und Ihren finanziellen Verhältnissen ab.
Frage: Wie wirkt sich ein gemeinsamer Kredit auf meinen Schufa-Score aus?
Antwort: Ein positiver Kreditverlauf verbessert Ihren Schufa-Score. Zahlungsverzug oder Ausfall des Kredits wirken sich negativ aus.
Frage: Kann ich als zweiter Kreditnehmer meine eigenen Kredite aufnehmen?
Antwort: Ja, aber der laufende Kredit kann Ihre Kreditfähigkeit einschränken. Die Bank wird Ihre finanzielle Situation genau prüfen.
Fazit
Ein zweiter Kreditnehmer kann der Schlüssel zum Erfolg bei der Kreditaufnahme sein, birgt aber auch Risiken. Informieren Sie sich umfassend, sprechen Sie offen über Ihre Erwartungen und treffen Sie fundierte Entscheidungen, um finanzielle Stolpersteine zu vermeiden. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Kreditnehmern kann zusätzliche Sicherheit bieten.